HiFi aus Erbschaft oder Insolvenz verkaufen
Nur für Erbschaft und Insolvenz: für Nachlassverwalter, Insolvenzverwalter, Gerichtsvollzieher, Testamentsvollstrecker und Kanzleien.
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Das Gerät ist ohne Einschränkung zu 100% funktionsfähig. Die technischen Spezifikationen und Parameter sind, dem Alter entsprechend, einwandfrei. Es gibt keine verdeckten Schäden.
Das Gerät ist zwar funktionsfähig, es sind aber erkennbare (hörbare) Einschränkungen vorhanden. Hierzu gehören die normale Abnutzung von Tonköpfen, Riemen, Tonabnehmern, Röhren, etc. Eine Reparatur ist zwar empfehlenswert, aber nicht dringend notwendig.
Das Gerät kann ohne eine Reparatur nicht im vollen Umfang genutzt werden.
Nach aktuellem Kenntnisstand ist das Gerät nicht mehr reparabel.
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